CO2-Steuer / Kohlendioxidkosten
- benjaminascher
- 11. Feb. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Alle wichtigen Fakten zum Thema CO2-Steuer / Kohlendioxidkosten

Je schlechter die Energieeffizienz eines Wohngebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter. Die Kostenaufteilung erfolgt nach einem zehnstufigen Modell, welches auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert.
Bei Nichtwohngebäuden – wie z.B. Gewerbeimmobilien – ist pauschal eine 50:50 Kostenaufteilung vorgeschrieben.
Diese gesetzliche Regelung über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten greift für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten ab dem 01.01.2023.
Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes.
Für wen gilt dieses Gesetz?
Die Aufteilung der CO2-Kosten gilt für Gebäude in denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser verwendet werden. Dazu gehören:
· Heizöl
· Erdgas
· Flüssiggas
Nicht mit Kosten belastet werden Vermieter, die für die Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser auf energieeffiziente Versorgung mit z.B. Holzbrennstoffen, Solarwärme, Wärmepumpe oder nachhaltiges Biogas zurückgreifen.
Woher bekomme ich Informationen über die CO2-Kosten?
Für Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 müssen Brennstofflieferanten auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder Wärme folgende Informationen in allgemeinverständlicher Form aufführen:
· Brennstoffemissionen
· Kohlendioxidkosten
· heizwertbezogenen Emissionsfaktor
· Energiegehalt
· Hinweis auf die in § 6 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 Co2KostAufG geregelten Erstattungsansprüche für Mieter
Mit welchen CO2-Kosten muss ich rechnen?
Maßgeblich für die Berechnung der CO2-Kosten ist der Preis für Emissionszertifikate. Dieser ist bis 2025 nach §10 Abs. 2 Satz 2 des Brennstoffemissionsgesetz festgesetzt.
Jahr | Preis/Tonne CO2 |
2021 | 25 EUR |
2022 | 30 EUR |
2023 | 30 EUR |
2024 | 35 EUR |
2025 | 45 EUR |
Ab dem Jahr 2026 wird für die Emissionszertifikate ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 EUR und einem Höchstpreis von 65 EUR vereinbart. Ab 2027 gilt der Durchschnittspreis der Versteigerungen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. November des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres.
Laut Umweltbundesamt verursacht ein Heizöl-Kessel pro Kilowattstunde 318 Gramm CO2. Gehen wir von einer durchschnittlichen 60 m² Wohnung mit Baujahr um 2000 aus, können wir einem Energieverbrauch von ca. 100 KWh/m² annehmen. Daraus ergibt sich folgende einfache Rechnung:
60 m² • 100 KWh/m² • 0,318 Kg = 1,9 Tonnen CO2 im Jahr
-> 31,8 Kg CO2/m² im Jahr
Anhand der Anlage des CO2KostenAufG kann festgestellt werden, dass die Aufteilung der CO2-Kosten in diesem Fall zu 60 % Mieter und 40% Vermieter zu erfolgen hat.
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr Anteil Mieter | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
< 12 kg CO2/m²•a | 100 % | 0 % |
12 bis < 17 kg CO2/m²•a | 90 % | 10 % |
17 bis < 22 kg CO2/m²•a | 80 % | 20 % |
22 bis < 27 kg CO2/m²•a | 70 % | 30 % |
27 bis < 32 kg CO2/m²•a | 60 % | 40 % |
32 bis < 37 kg CO2/m²•a | 50 % | 50 % |
37 bis < 42 kg CO2/m²•a | 40 % | 60 % |
42 bis < 47 kg CO2/m²•a | 30 % | 70 % |
47 bis < 52 kg CO2/m²•a | 20 % | 80 % |
> = 52 kg CO2/m²•a | 5 % | 95 % |
Wie werden die CO2-Kosten abgerechnet?
Bestimmt der Vermieter den auf den einzelnen Mieter entfallenden Anteil an den CO2-Kosten nicht oder weist er die erforderlichen Informationen wie Einstufung des Gebäudes/Wohnung oder die Berechnungsgrundlage nicht aus, so hat der Mieter das Recht, den gemäß der Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Anteil der Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen.
Bis zum 1. Juni 2023 wir die Bundesregierung eine Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten bereitstellen.
Wir hoffen, Ihnen hat unser Beitrag zu den CO2-Kosten gefallen.
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